AGB - Allgemeine Geschäfts- und Reisebedingungen

Hier finden Sie unsere allgemeinen Geschäfts-und Reisebedingungen. Leider können wir diese nicht kürzer halten, da wir durch die deutsche Rechtsprechung dazu verpflichtet sind. Es ist für uns jedoch selbstverständlich, dass unser Bemühungen stets darauf gerichtet sind, die volle Zufriedenheit unserer Kunden zu erlangen, und es ist selbstverständlich, dass Sie von uns umfassend informiert und beraten werden. Wir möchten, dass Sie einen erlebnisreichen, schönen und erholsamen Urlaub verbringen und dass Fairness zwischen Ihnen und uns besteht.

Diese Reisebedingungen entsprechen den Vorgaben des DTV (Deutscher Tourismusverband e.V.) und sind urheberrechtlich geschützt. Der ausführliche Urheberrechtsvermerk am Ende dieser Seite.

Die nachfolgenden Bestimmungen werden - soweit wirksam vereinbart - Inhalt zwischen Ihnen und EXOTISCHE REISEN Anders reisen, mehr erleben UG (haftungsbeschränkt) - nachstehend „EXOTISCHE REISEN“ abgekürzt -, des im Buchungsfall ab dem 01.07.2018 zustande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und  der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.

Inhaltsverzeichnis 

  1 - Abschluss des Pauschalreisevertrages 
  2 - Bezahlung 
  3 - Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen 
  4 - Preiserhöhung, Preissenkung 
  5 - Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/ Stornokosten 
  6 - Umbuchungen 
  7 - Rücktritt wegen Nichterreichens der Teilnehmerzahl 
  8 - Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen 
  9 - Obliegenheiten des Kunden/ Reisenden, Mängelanzeige, Mitwirkungspflicht
10 - Beschränkung der Haftung
11 - Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat, Fristen, Verjährung und Abtretungsverbot
12 - Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
13 - Flugbuchungen und Informationspflichten über Fluggesellschaften
14 - Alternative Streitbeilegung, Rechtswahl und Gerichtsstand
15 - Sonstige Bestimmungen
16 - Reiseveranstalter

1 - Abschluss des Pauschalreisevertrages

a)  Grundlage des Angebots von EXOTISCHE REISEN und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von EXOTISCHE REISEN für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. EXOTISCHE REISEN arbeitet nicht mit anderen Reisebüros oder Reisevermittlern zusammen.

b)  Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von EXOTISCHE REISEN vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von EXOTISCHE REISEN vor, an das EXOTISCHE REISEN für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit EXOTISCHE REISEN bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist EXOTISCHE REISEN die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.

c)  Die von EXOTISCHE REISEN gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.

1.2.  Für die Buchung, die schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgen soll, gilt:

a)  Solche Buchungen sollen mit dem Buchungsformular von EXOTISCHE REISEN erfolgen (bei E-Mails durch Übermittlung des ausgefüllten und unterzeichneten Ausdruckes des Buchungsformulars als Anhang). Mit der Buchung bietet der Kunde EXOTISCHE REISEN den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 10 Tage gebunden.

b)  Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Buchungsbestätigung) durch EXOTISCHE REISEN zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird EXOTISCHE REISEN dem Kunden eine der den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechenden Reisebestätigung in Textform übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.

c)  Unterbreitet EXOTISCHE REISEN - gegebenenfalls nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden über seine Wünsche - dem Kunden ein verbindliches und konkretes Angebot mit Leistungen, Preisen und Reisezeitraum, so kommt der Vertrag abweichend von den vorstehenden Bestimmungen dadurch zustande, dass der Kunde dieses Angebot ohne Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen in der von EXOTISCHE REISEN angegebenen Form und Frist annimmt. In diesem Fall kommt der Vertrag mit Eingang der Annahmeerklärung des Kunden bei EXOTISCHE REISEN zustande. EXOTISCHE REISEN wird den Kunden vom Eingang der Annahmeerklärung unterrichten. Die Rechtsverbindlichkeit des Vertrages ist jedoch unabhängig davon, ob dem Kunden diese Benachrichtigung zugeht.

1.3.  Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr gilt für den Vertragsabschluss:

a)  Dem Kunden steht in der Webseite von EXOTISCHE REISEN bei jeder ausgeschriebenen Reise ein Online-Formular zur Verfügung, das ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben werden soll. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine Angaben zu korrigieren und erneut auszudrucken, bevor er diese unterzeichnet und das Formular zu EXOTISCHE REISEN leitet. Die bloße Benutzung und Ausfüllung des Buchungsformulars von EXOTISCHE REISEN stellt noch keine verbindliche Buchung dar.

b)  Die Übermittlung der unterzeichneten Buchung kann per Email (mit Scan im Anhang), per Fax oder postalisch erfolgen, oder auch durch persönliche Übergabe im Büro von EXOTISCHE REISEN.

c)  Erst durch die Übermittlung oder Übergabe des ausgedruckten und unterschriebenen Buchungsformulars bietet der Kunde EXOTISCHE REISEN den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde 10 Tage ab elektronischer Absendung der Erklärung gebunden. Bei Absendung auf postalischem Wege gilt für den Beginn dieser Frist das Datum des Poststempels.

d)  Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.

e)  Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.

f)  Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von EXOTISCHE REISE beim Kunden zustande.

1.4.  EXOTISCHE REISEN weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5).

2 - Bezahlung

2.1.  EXOTISCHE REISEN darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer als 4 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.

2.2.  Soweit die Reiseleistungen keine Beförderung des Kunden von seinem Wohnort oder einem anderen Ausgangspunkt zum Ort der vertraglichen Leistungen und/oder zurück enthalten und im Einzelfall vereinbart ist, dass der gesamte Reisepreis ohne vorherige Anzahlung erst am Ende der Reise nach Erhalt aller Reiseleistungen zahlungsfällig ist, besteht keine Verpflichtung zur Insolvenzabsicherung und zur Übergabe eines Sicherungsscheins. Dies gilt auch, wenn eine Anzahlung und/oder Restzahlung vor Reiseende vereinbart wurde, EXOTISCHE REISEN  in der Buchungsbestätigung jedoch auf eine solche Anzahlung bzw. Vorauszahlung ausdrücklich verzichtet.

2.3.  Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl EXOTISCHE REISEN zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist EXOTISCHE REISEN berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.

3 - Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen

3.1.  Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von EXOTISCHE REISEN nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind EXOTISCHE REISEN vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

3.2.  EXOTISCHE REISEN ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.

3.3.  Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von EXOTISCHE REISEN gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von EXOTISCHE REISEN gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.

3.4.  Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte EXOTISCHE REISEN für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

4 - Preiserhöhung, Preissenkung

4.1.  EXOTISCHE REISEN behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit
a)  eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
b)  eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Nationalpark-Gebühren, Hafen- oder Flughafengebühren, oder
c)  eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.

4.2.  Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern EXOTISCHE REISEN den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.

4.3.  Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:

a)  Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach 4.1a) kann EXOTISCHE REISEN den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:  
   - Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann EXOTISCHE REISEN vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
   - Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann EXOTISCHE REISEN vom Kunden verlangen.

b)  Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 4.1b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

c)  Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 4.1c) kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für EXOTISCHE REISEN verteuert hat.

4.4.  EXOTISCHE REISEN ist verpflichtet, dem Kunden/Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in 4.1 a) - c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für EXOTISCHE REISEN führt. Hat der Kunde/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von EXOTISCHE REISEN zu erstatten. EXOTISCHE REISEN darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die EXOTISCHE REISEN tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. EXOTISCHE REISEN hat dem Kunden /Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

4.5.  Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig.

4.6.  Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von EXOTISCHE REISEN gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von EXOTISCHE REISEN gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.

5 - Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/ Stornokosten

5.1.  Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber EXOTISCHE REISEN unter der im Impressum oder hier am Ende der Seite angegebenen Anschrift zu erklären.

5.2.  Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert EXOTISCHE REISEN den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann EXOTISCHE REISEN eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von EXOTISCHE REISEN unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

5.3.  EXOTISCHE REISEN hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:

- bis 45 Tage vor Reisebeginn 20 %
- weniger als 45 Tage 50 %
- weniger als 28 Tage 70 %
- weniger als 7 Tage oder Nichterscheinen 90 % des Reisepreises.

5.4.  Für von EXOTISCHE REISEN vermittelte Kreuzfahrten/Schiffsfahrten gelten die von der jeweiligen Reederei zur Verfügung gestellten aktuellen Storno- und Reisebedingungen. Diese sind innerhalb des vermittelten Angebotes in unserer Webseite zu finden, bei der Reederei selbst und auch bei uns auf Anfrage.
Für die Reederei Australis: Patagonien Kreuzfahrt Infos

5.5.  Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, EXOTISCHE REISEN nachzuweisen, dass EXOTISCHE REISEN überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von EXOTISCHE REISEN geforderte Entschädigungspauschale.

5.6.  EXOTISCHE REISEN behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit EXOTISCHE REISEN nachweist, dass EXOTISCHE REISEN wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist EXOTISCHE REISEN verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

5.7. Ist EXOTISCHE REISEN infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat sie unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, die Zahlung zu leisten.

5.8.  Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von EXOTISCHE REISEN durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn Sie EXOTISCHE REISEN 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.

5.9. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.

6 - Umbuchungen

6.1.  Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil EXOTISCHE REISEN keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann EXOTISCHE REISEN bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt vom Kunden pro von der Umbuchung betroffenen Reisenden erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt jeweils bis zum Zeitpunkt des Beginns der zweiten Stornostaffel gemäß vorstehender Regelung 35,- € pro betroffenen Reisenden.

6.2.  Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7 - Rücktritt wegen Nichterreichens der Teilnehmerzahl

7.1.  EXOTISCHE REISEN kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

a)  Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von EXOTISCHE REISEN beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.

b)  EXOTISCHE REISEN hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.

c)  EXOTISCHE REISEN ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

d)  Ein Rücktritt von EXOTISCHE REISEN später als 30 Tage vor Reisebeginn ist unzulässig.

7.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 5.6. gilt entsprechend.

7.3. EXOTISCHE REISEN behält sich vor, die Reise auch ohne Erreichen der Mindest-Teilnehmerzahl durchzuführen; insbesondere dann, wenn der Kunde mit einem anderen Angebot einverstanden ist. Es ist dem Kunden jedoch freigestellt, dieses Angebot anzunehmen oder nicht.

8 - Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

8.1.  EXOTISCHE REISEN kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von EXOTISCHE REISEN nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von EXOTISCHE REISEN beruht.

8.2.  Kündigt EXOTISCHE REISEN, so behält EXOTISCHE REISEN den Anspruch auf den Reisepreis; EXOTISCHE REISEN muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die EXOTISCHE REISEN aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

9 - Obliegenheiten des Kunden/ Reisenden, Mängelanzeige, Mitwirkungspflicht

9.1.   Reiseunterlagen

Der Kunde hat EXOTISCHE REISEN zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen nicht innerhalb der von EXOTISCHE REISEN mitgeteilten Frist erhält.

9.2.   Mängelanzeige / Abhilfeverlangen

a)  Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.

b)  Soweit EXOTISCHE REISEN infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.

c)  Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von EXOTISCHE REISEN vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von EXOTISCHE REISEN vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an EXOTISCHE REISEN unter der mitgeteilten Kontaktstelle von EXOTISCHE REISEN zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von EXOTISCHE REISEN bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird der Kunde in den Reiseuntergagen unterrichtet.

d) Der Vertreter von EXOTISCHE REISEN ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

9.3. Fristsetzung vor Kündigung

Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er EXOTISCHE REISEN zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von EXOTISCHE REISEN verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

10 - Beschränkung der Haftung

10.1.  Die vertragliche Haftung von EXOTISCHE REISEN für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.

10.2. EXOTISCHE REISEN haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von EXOTISCHE REISEN sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.EXOTISCHE REISEN haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von EXOTISCHE REISEN ursächlich geworden ist.

11 - Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat, Fristen, Verjährung und Abtretungsverbot

11.1  Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber EXOTISCHE REISEN geltend zu machen. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.

11.2  Ansprüche des Reisekunden aus dem Reisevertragsrecht (§§ 651a ff BGB) verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag des vertraglich vorgesehenen Reiseendes.

11.3. Die Abtretung von Ansprüchen des Reisekunden gegen EXOTISCHE REISEN an Dritte ist ausgeschlossen. Dieses Verbot gilt nicht bei einer Familienreise unter mitreisenden Familienangehörigen.

12 - Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

12.1.  EXOTISCHE REISEN möchte alle Staatsangehörige - in deren Ländern der Europäischen Gemeinschaft diese Reisen angeboten werden (insbes. Deutschland, Österreich, Schweiz) über die Bestimmungen zu Pass- und Visavorschriften vor Reiseantritt unterrichten. Dies erfolgt einerseits über die jeweilige Reiseausschreibung in der Webseite von EXOTISCHE REISEN oder über zusätzliche vor der Reise dem Kunden übermittelte Informationen. Für Angehörige anderer Staaten geben die jeweils zuständigen Konsulate Auskunft.

12.2.  Auf besondere Gesundheits-Vorschriften oder -Empfehlungen zum Reiseland weist EXOTISCHE REISEN ebenfalls in der jeweiligen Reiseausschreibung hin. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutzmaßnahmen zum gebuchten Reiseland rechtzeitig informieren. Hierfür wird auch auf die Möglichkeit der Informationsbeschaffung über das Auswärtige Amt, bei Reisemedizinern, dem Robert Koch Institut und Tropeninstituten hingewiesen.

12.3.  Der Reisende ist für die Beachtung und Einhaltung sämtlicher für die Durchführung der Reise wichtigen Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile - insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten - die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu Lasten des Reisenden; ausgenommen nur, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von EXOTISCHE REISEN entstanden sind.

13 - Flugbuchungen und Informationspflichten über Fluggesellschaften

13.1.  EXOTISCHE REISEN bietet keine Pauschalreisen an, bei denen Flüge Bestandteile der Reiseausschreibung sind. Dem Kunden ist es freigestellt, sich die benötigten Flüge auf individuelle Weise selbst zu beschaffen. Der Kunde hat aber auch die Möglichkeit, EXOTISCHE REISEN als Vermittler für Flugleistungen zu beauftragen. Diese Einzelleistung wird separat vermittelt und separat in Rechnung gestellt. Der Kunde kann aber dennoch jederzeit die Vermittlungsvorschläge von EXOTISCHE REISEN ablehnen.

13.2.  Entsprechend der EU-Verordnung Nr. 2111/2005 ist der Reiseanbieter verpflichtet, den Reisekunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft und sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren, sofern ein Flug Bestandteil der Reiseausschreibung ist.Eine Liste über unsichere Fluggesellschaften mit Flugverbot in der EU ist z.B. auf den folgenden Internetseiten zu finden: Europäische Kommission Flugsicherheit

14 - Alternative Streitbeilegung, Rechtswahl und Gerichtsstand

14.1.  EXOTISCHE REISEN weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass EXOTISCHE REISEN nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für EXOTISCHE REISEN verpflichtend würde, informiert EXOTISCHE REISEN die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. EXOTISCHE REISEN weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

14.2.  Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und EXOTISCHE REISEN die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können EXOTISCHE REISEN ausschließlich an deren Sitz verklagen.

14.3. Für Klagen von EXOTISCHE REISEN gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von EXOTISCHE REISEN vereinbart.

15 - Sonstige Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen zur Folge.

16 - Reiseveranstalter

Anschrift und Sitz:
EXOTISCHE REISEN
Anders reisen, mehr erleben UG (haftungsbeschränkt)
Dammstraße 18
15910 Schlepzig
Deutschland

© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Deutscher Tourismusverband e.V. und Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart | München, 2018

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