ESTA Anmeldung bei Reisen über die USA
Bei Flugreisen, die über die USA führen, benötigen Sie die ESTA Anmeldung. Diese ist für alle Personen zwingend vorgeschrieben, die in den USA visafrei einreisen und deren Heimatländer zu dem sog. Visa-Waiver-Programm gehören (z.B. Deutschland, Österreich, Schweiz). Das betrifft auch alle Transitreisenden. Diese Online-Anmeldung soll das Ausfüllen der früheren grünen Papieranmeldung im Flugzeug ersetzen. Theoretisch kann dies noch 72 Stunden vor Abflug erfolgen. Wir empfehlen Ihnen aber, dies schon vier Wochen vor der Reise zu machen. Die Bestätigung erfolgt in der Regel innerhalb von Sekunden.
Bei der Anmeldung wird eine kleine Gebühr erhoben, die mit Kreditkarte bezahlt wird. Bitte nur das originale Formular nutzen, keine Drittanbieter. Man kann im orig. Formular auch die Sprache einstellen.
Die ESTA-Genehmigung ist bis zu zwei Jahren gültig, oder bis zum Ablauf des Passes des Reisenden (je nachdem, was zuerst eintritt), und gilt für mehrere Reisen.
Wichtig
- Transitreisende tragen bei der Frage nach der Adresse in den USA z.B. ein:
"In Transit to xxx" (z.B. to Costa Rica, also Ihrem Ziel). - Bei der Frage nach der Transportgesellschaft wählen Sie dort Ihre Airline aus dem Menü aus, mit der Sie in die USA fliegen.
- Die Flugnummer finden Sie in Ihrem Ticket Ausdruck.
Bitte nehmen Sie die ESTA-Antragsnummer mit zu Ihren Reiseunterlagen.
Wurde die Anreise durch ESTA nicht genehmigt, muss der Betroffene vor seiner Reise bei einer US-Botschaft oder einem US-Konsulat ein Nichteinwanderungsvisum beantragen. Bei unseren Kunden ist das bisher noch keinem passiert.
ACHTUNG !!!
Wer seit dem 12. Januar 2021 in Kuba war, kann kein ESTA nutzen und muss ein Visum beantragen. Eine ESTA-Beantragung führt in diesen Fällen sofort zur Ablehnung. Ähnlich kann es sein, wenn in der Vergangenheit Reisen in den Irak, Sudan, nach Somalia, Libyen oder Jemen erfolgt sind. Bitte den aktuellen Stand selbständig recherchieren.
HINWEIS: Reise- und Visa-Bestimmungen können sich ändern, ohne dass wir darüber informiert werden. Bitte prüfen Sie auch die Infos auf der Seite vom Auswärtigen Amt Ihrer Staatsangehörigkeit. Für Rückmeldungen bei Fehlern sind wir dankbar.